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Warum Sie nur "einen Makler" beauftragen sollten!

Mehr Erfolg durch Alleinauftrag eines Immobilienmaklers
 
Immer wieder wird von Seiten der Verkäufer einer Immobilie beharrlich die Auffassung vertreten, dass es besser und effektiver sei, möglichst viele Makler gleichzeitig mit der Vermittlung eines Objektes zu beauftragen anstatt nur einem Makler einen sog. Makler-Alleinauftrag zu erteilen. Mit den nachfolgenden Punkten soll ein wenig Aufklärung betrieben werden, warum in der Praxis die Erteilung eines Alleinauftrages sinnvoller sein kann.
 
1. Nur der Alleinauftrag sichert den „guten Ruf des Objekts
 
Auch eine Immobilie hat einen Ruf zu verlieren. In den Augen von Interessenten ist etwas „faul an einem Objekt, wenn es von vielen Maklern fast öffentlich angeboten wird und sich niemand dabei sonderlich engagiert. Der Verkauf wird schwieriger und zeitraubender und nicht selten kann das Objekt nur noch unter Wert verkauft werden. Ist hingegen nur ein alleinbeauftragter Makler für die Werbung zuständig, wird dieser regelmäßig dafür sorgen, dass solche Fehlleistungen vermieden werden. Im Gegensatz zum sog. einfachen Maklerauftrag ist der Makler nämlich beim Alleinauftrag zum Tätig werden verpflichtet.
 
2. 100%-Einsätze führen am ehesten zum Erfolg
 
Nur die Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet den Makler also, die Interessen des Verkäufers intensiv, besonders sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen. Wer glaubt, die Wahrscheinlichkeit des Immobilienverkaufs im Wege der Einschaltung möglichst vieler Makler steigern zu können, der irrt im Regelfall. Wenn mehrere Aufträge gleichzeitig erteilt werden, wissen die einzelnen Makler genau, dass ihre jeweiligen Verkaufschancen nur gering und eher vom Zufall abhängig sind. Der Immobilienverkauf wird zum Lotteriespiel. Besser ist also die Beauftragung eines einzelnen Maklers, der planvoll alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann.
 
3. Optimale Erschließung des Marktes
 
Nur der alleinbeauftragte Makler wird das Objekt Berufskollegen zur Durchführung eines Gemeinschaftsgeschäftes anbieten und damit deren Interessenkreis ebenfalls das Objekt zugänglich machen. Ein Gemeinschaftsgeschäft liegt vor, wenn mehrere Makler jeweils auf entgegengesetzter Auftraggeberseite tätig werden, also beispielsweise ein Makler als Käufermakler und der andere als Verkäufermakler. Dabei informieren sich die Makler untereinander über die von ihren Auftraggebern gewünschten Geschäfte und führen die Auftraggeber zusammen. Bei einem Gemeinschaftsgeschäft arbeiten die betreffenden Makler also miteinander und nicht gegeneinander. Sie konkurrieren nicht um den Vertragsabschluss, sondern wollen ihn gemeinsam herbeiführen. Dem Verkäufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
 
4. Einsatz aller Verkaufsinstrumentarien durch den alleinbeauftragten Makler
 
Nur der Alleinauftrag erschließt dem Verkäufer das ganze moderne Instrumentarium des Maklers. In ständiger Abstimmung mit dem Verkäufer verhandelt er mit verschiedenen Interessenten. Er berät diese stellvertretend für den Verkäufer unter anderem auch über Finanzierungsmöglichkeiten, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erwerbs. Er beschafft dem Verkäufer fehlende Unterlagen und Informationen von Behörden, Kreditinstituten, Verwaltern und bereitet regelmäßig auch den Kaufvertrag beim Notar vor. Er fertigt aussagekräftige Exposés an und macht das Objekt „angebotsreif. Darüber hinaus organisiert der Makler Objektbesichtigungen und gibt Ratschläge für die Abwicklung. Das alles erspart dem Auftraggeber Zeit, Geld, Ärger und viele Unannehmlichkeiten. Der Verkauf wird professionell unter Einbeziehung aller Möglichkeiten abgewickelt.
 
5. Nur bei Alleinauftrag: Optimale Werbung
 
Nur der alleinbeauftragte Makler wird alle – in der Regel sehr kostenintensiven – Werbemaßnahmen für das Objekt durchführen. Nach der Objektanalyse und Ermittlung der passenden Zielgruppe gestaltet er seine werblichen Maßnahmen. Diese bestehen aus der gezielten Ansprache vorgemerkter Interessenten, aus Angebotsbriefen und Exposés sowie der Einschaltung der wichtigsten Werbeträger wie Internet-Datenbanken, Tages-, Wochen- und Fachzeitschriften. Der alleinbeauftragte Makler erstellt letztendlich für jedes Objekt ein besonderes Werbekonzept.
 
6. Verkäufer und alleinbeauftragter Makler arbeiten Hand in Hand
 
Die Einschaltung mehrerer Makler führt häufig zu Leerlauf und Doppelbearbeitungen. Es mangelt an gegenseitigen Informationen, Besichtigungen und Verhandlungen werden nicht richtig abgestimmt, Interessenten werden dadurch verunsichert, dass sie das gleiche Objekt von mehreren Maklern angeboten bekommen. Das alles schadet dem Verkäufer, der dies durch die Erteilung eines Alleinauftrages vermeiden kann, denn nur dann bilden der Makler und sein Auftraggeber eine eng zusammenarbeitende Mannschaft.
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